Skipasspreise 2010/11
 

KINDERERMÄSSIGUNG
Kinder unter 8 Jahren fahren in Begleitung eines Elternteiles frei.
Für Kinder unter 17 Jahren gilt die Kinderermässigung.
Ab dem vollendeten 4. Lebensjahr: Nachweis des Alters mittels Ausweis erforderlich.
FAMILIEN
Beim gemeinsamen Kauf eines Skipasses für 2 Kinder mit Anspruch auf Kinderermäßigung und einem vollzahlenden Elternteil erhalten alle weiteren Kinder (die jüngsten) mit Anspruch auf Kinderermäßigung Freifahrt. Vorlage der Gästekarte u. Familiennachweise (Lichtbildausweis) erforderlich.
KINDERBEFÖRDERUNG MIT SESSELBAHNEN
Kinder unter 1,10 m Körpergröße: Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen
1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.
SENIORENTARIF
Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (Lichtbildausweis erforderlich).
INVALIDENERMÄSSIGUNG
70% Minderung der Erwerbsfähigkeit (Lichtbildausweis erforderlich).
BERÜHRUNGSLOSE DATENTRÄGER
Alle Skipässe ab 2 Tagen werden gegen Kaution von € 5,00 auf Key Card ausgestellt.
Rückgabemöglichkeiten und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, den Automaten an der Silvretta- und Pardatschgratbahn Talstation sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, in Sportgeschäften und Gastronomiebetrieben.
KARTENVERLUST UND BESCHÄDIGTE KARTEN
Verlorene Skipässe für 1 und 2 Tage werden nicht ersetzt. Verlust eines Skipasses mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Tagen:
Gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg) und eines amtlichen Lichtbildausweises wird eine Ersatzkarte ausgestellt.  
Bearbeitungsgebühr € 11,00. Beschädigte Karten
werden nicht zurückgenommen. Nicht funktionierende Karten werden 
nur bei Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg) ausgetauscht.
RÜCKVERGÜTUNGEN
Nur bei Skiunfällen, die durch einen Bergungsbericht der ortsansässigen Pistenrettung bestätigt sind. Bearbeitungsgebühr: Euro 11,00! Keine Rückvergütung für Begleitpersonen. Rückvergütung ab dem Tag der Hinterlegung des Skipasses bei einer Skipasskasse incl. Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg). Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen wie Witterung, Elementarereignisse u.a. sowie bei Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Skiabfahrten.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonales vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Lesern gesperrt. Bei Missbrauch erfolgt Entzug des Skipasses und die Berechnung eines Sondertarifs! Strafanzeige wird vorbehalten. Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet. Im übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen gültigen Beförderungsbedingungen.
SILVRETTA TRANSFER
Alle Skipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung der Skibusse auf der Strecke Landeck - See - Kappl - Ischgl - Galtür. Zu Saisonbeginn und -ende eingeschränkter Bustransfer.
PANORAMABILD-SCHNEETELEFON
Wetterinformationen von der Idalp bei TV-Geräten mit Kabelanschluss.
ORF 2: Live-Panoramabild des Skigebietes.
Aktuelle Schneelage: Tel.-Nr.: +43 / (0) 50 990 100
PISTEN- UND RETTUNGSDIENST: Tel. +43 / (0) 5444/606-600
16 Rettungsmänner überwachen die markierten und geöffneten Skipisten. Abtransport: Unkostenbeitrag bis maximal € 110,00.
Meldestellen: Bahn-, Schleppliftstationen und Restaurants. Bei Meldung: Nummer der Abfahrt angeben.
POLIZEI
6561 Ischgl, Zollhof 8, • Tel. +43 / (0)59133 7142
ACHTUNG

Nach Betriebsschluss ist ständig mit Gefahr durch Lawinensprengung, Pistengeräte, Windenseile, Schneekanonen
usw. zu rechnen. Die Benützung der Pisten und Skirouten außerhalb der Öffnungszeiten kann lebensgefährlich sein.

SCHLIESSUNGSZEITEN
Schließungszeiten der Lifte im Bereich Idalp - Alp Trida beachten! Letzte Bergfahrt der Idjoch- und Flimjochbahn: 16:00 Uhr. Bei Verspätung Rückweg nach Samnaun bzw. Ischgl nur über die Straßenverbindung (Taxi) möglich. Zu Saisonbeginn und Saisonende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich.
ANMERKUNG
Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Fahrscheine zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.
FUNDBÖRSE
Informationen zu gefundenen Gegenständen bei jeder Liftstation.
BEI NEUSCHNEE
Die Silvrettaseilbahn AG bemüht sich mit anerkanntem Erfolg, Ihnen täglich die besten Pistenverhältnisse zu bieten. Bei Neuschnee ist es allerdings auch bei größtem Einsatz der Pistengeräte nicht immer möglich, alle Pisten gleichzeitig zu präparieren. Auch verbindet sich bei bestimmten Wetterlagen und Schneeverhältnissen der Neuschnee nicht mit der darunterliegenden Schneedecke und der Neuschnee verschiebt sich trotz Bewalzung mit den ersten Schwüngen wieder zu Schneehaufen (Buckel). Dies ist nicht auf mangelnde Pistenpflege zurückzuführen.
MISSBRAUCH VON SKIPÄSSEN LOHNT SICH NICHT!
Um dem Missbrauch von Skipässen vorzubeugen, werden verstärkt Kartenkontrollen durchgeführt! Wer im Skigebiet in den ausgewiesenen Kontrollzonen ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
1. Der Skipass wird entzogen
2. Es wird eine Geldbuße in Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normalpreis) eingehoben.
3. Es erfolgt Anzeige wegen des Verdachtes auf Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB) bzw. des Verdachtes des Betrugs (§ 146 StGB) beim Polizeiposten Ischgl.
NACHBEARBEITUNG
Für die Bearbeitung von Skipässen (Umtausch usw.) wird eine Gebühr von € 11,00 eingehoben.